verlag in leipzig

  • hallöchen leute.
    ich hab heute eine e-mail bekommen, die ich als frechheit empfinde. wollt gerne mal eure meinung dazu lesen.


    Art Domain Whois Verlag
    Gustav-Adolf-Str. 27
    D-04105 Leipzig
    Tel: +49-(0)341-2682488
    http://www.whoisverlag.de



    Liebe Katja Wisotzki!

    Der Verlag befindet sich in der Erarbeitungsphase unserer beiden neuen Publikationen
    Who's Who in Visual Art - 100 Kunst-Fotografen, analog & digital (Text in Deutscher Sprache) und
    Who's Who in Visual Art - 100 Fine Art Photographers (Text in englisch)

    Intention des Herausgebers ist es dabei, angesichts des unübersehbaren Dschungels fotografischer Angebote einer festumrissenen feinen Auswahl von Fotografen, die sich durch solide Technik und besondere Originalität ihrs Schaffens auszeichnen, eine hervorgehobene Plattform in Form einer Publikation zu geben, welche vom ambitionierten Kunst- bzw. Fotofreund genutzt wird.
    Das Buch versucht, alle Kategorien künstlerischer Fotografie zu berücksichtigen, wie die Dokumentar-, Reportage-, Porträt-, Industrie-, Architektur-, Werbe-, Mode-, Akt-, Natur- und Landschafts-, Genrefotografie sowie ExperimenteIIe Fotografie.

    Die Ausgaben sind jeweils auf 100 Einträge begrenzt; es werden jeweils die Whois-Nummern "1" bis "100" vergeben.

    Den biografischen Teil in Bezug auf Ihre künstlerisch-fotografische Tätigkeit ergänzt Ihre Webadresse, was dem Nutzer des Buches einen leichten Zugang zur persönlichen Kontaktaufnahme garantiert.

    Aufgrund einer verlagsinternen Entscheidung möchten wir Ihnen hiermit die (kostenermäßigte) Option auf Aufnahme in beide Bücher anbieten.
    Eine Aufnahme Ihres Werks ins Buch liegt mir als Herausgeber besonders am Herzen, sodass ich Ihnen hiermit nochmal explizit empfehlen möchte, von unserem Angebot Gebrauch zu machen.
    Füllen Sie dazu bitte das E-Mail-Formular unter http://whoisverlag.de/tinc?key…B&formname=whoisphoto2011 aus und schicken es an uns ab.

    Nach Eingang des Formulars werden wir auch Ihre biografischen Daten (in deutscher Sprache) und die notwendigen druckfähigen Bilddateien abfragen.
    Der Verlag übernimmt die Übersetzung ins Englische. Rechnungslegung / Zertifikat bekommen Sie dann an Ihre Postadresse.
    Ihr Eintrag wird verbindlich mit der Zahlung eines 1. Abschlags (50%).

    Mögliche Eintrags-Varianten:
    Option 1: Ihre Kosten (ermäßigt) für den zweijährigen Grund-Eintrag (1/2 Buchseite inkl. Text und Bild) in der deutschen oder englischen Ausgabe 2011-2012: 176 Euro (anstelle der vollen 412 Euro)
    Option 2: Erweiterter Eintrag: Grund-Eintrag + Zusatzseite mit einer formatfüllenden zusätzlichen Werkabbildung: 176 Euro + 149 Euro = 325 Euro
    Option 3: Grund-Eintrag in beide Bücher (auch mit verschiedenen Referenzabbildungen): 298 Euro
    Option 4: Erweiterter Eintrag in beide Bücher: 497 Euro

    Zahlungsmodus: 50% Reservierung bei Aufnahme je Buch, Restbetrag vor Drucklegung

    Bonus: Sie bekommen nach Herausgabe ein freies Beleg-Exemplar und die Option auf weitere Bücher zu je 9 Euro (vorgesehener Verkaufspreis je Buch: 12,80 bzw. 16 Euro).

    Beide Bücher enthalten alle wichtigen biografischen Informationen zu jedem gelisteten Kunstfotografen nebst einem Werkbeispiel in hoher Abbildungsqualität. Aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur und der sehr übersichtlichen Gestaltung sind unsere Publikationen Who's Who in Visual Art zu einem hilfreichen Referenz-Standart für private und öffentliche Kunstsammler, Galeristen und alle kunstinteressierten Auditorien geworden.
    Erscheinungstermin: 1. Quartal 2011
    Distribution: Buchhandel (auch Amazon) per ISBN und VLB. Präsentation auf der Frankfurter und der Leipziger Buchmesse. Alle englischsprachigen Ausgaben sind zusätzlich auch weltweit im englischsprachigen Raum im Buchhandel erhältlich, da diese bei Nielsen Book Services Ltd. und Bowker UK registriert sind.
    Format 15,8 x 21 cm. Umschlag: Hardcover, cellophaniert. Inhalt: Bilderdruck, matt, 150g/qm. Vorgesehene 1. Auflage: 2500.

    Aussenansicht und Beispiel-Eintrag (Arbeitsentwurf):



    Who's Who in Visual Art - 100 Kunst-Fotografen, analog & digital. Arbeitsentwurf Cover bzw. Doppelseite innen.
    Beispiel für Option 1: Grundeintrag (links unten), Beispiel für Option 2: Grundeintrag (links oben) + ganzseitige zusätzliche Werkabbildung (rechts).

    Zum E-Mail-Formular für Ihren Eintrag: http://whoisverlag.de/tinc?key…B&formname=whoisphoto2011

    Wir möchten Sie in jedem Falle um eine kurze Mitteilung bitten, auch im Falle, Sie nehmen von der Aufnahme ins Buch Abstand, da wir die für Sie vorgesehene Whois-Nummer dann weitergeben müssen.


    Mit besten Grüßen,
    Ulrich Goette Himmelblau
    Herausgeber

    Aktuelle Ausgaben (Bildende Kunst) bei Amazon:
    http://www.amazon.de/s/ref=nb_…=Ulrich+Goette+Himmelblau



    Wenn Sie in Zukunft keine weiteren Informationen mehr von uns erhalten möchten, können Sie sich aus unserem Verteiler abmelden. Klicken Sie dazu bitte hier .

  • Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und mittlerweile auch des BGH (BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) zum alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails nach den gleichen Grundsätzen sitten- und damit wettbewerbswidrig, die schon auf die Werbung per Telex, Telefax und Telefon angenommen wurden.


    Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.


    Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird. Dafür wirkt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den gesamten geschäftlichen Verkehr. Der Spammer darf also auch keinem Dritten mehr unerwünschte Werbung zusenden. Würde er dabei erwischt, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes an die Staatskasse oder sogar Ordnungshaft. Tatsächlich wurden schon Ordnungsgelder gegen Spammer verhängt, wenn sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen haben.


    Weniger umfassend, dafür individuell schützend und ohne Wettbewerber-Position lässt sich auch aus dem allgemeinen Haftungsrecht ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Spammer herleiten. Er konstruiert sich, wie jeder Unterlassungsanspruch in diesem Bereich, aus den §§ 1004 analog und 823 Abs. 1 BGB.


    Für Privatanwender wird dann auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz herleitet, rekurriert, der geschäftliche Anwender sieht einen ebenfalls grundrechtlich geschützten Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Beides sind sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.


    Durch das unerbetene Tätigen eines Anrufs, das unerbetene Schicken eines Telefax oder die Zusendung unerbetener elektronischer Post begeht der Absender eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu € 37.000,- zu bestrafen. Für die Anzeige einer Übertretung des § 107 TKG sind die regionalen Fernmeldebüros zuständig. Darüber hinaus können Verletzungen der Impressums- und Offenlegungspflichten sowie Verstöße gegen das Kennzeichnungsgebot von (Direkt-)Werbung mit bis zu 2.180 Euro bzw. 3.000 Euro geahndet werden.


    Die Rechtsprechung legt belästigende Werbung als Verstoß gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aus. Aufgrund unerbetener Kommunikation kann daher auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.


    naja und so weiter siehe


    Spam bei Wiki

    <p><span style="font-size: 10pt"><span style="font-family: comic sans ms">"Politik ist die Kunst, die Menschen so zu bescheissen, dass sie das Gefühl haben, sie hätten sich das schon immer gewünscht."</span></span></p>

  • liebe katja, mit diesem thread weiss jedermann das "pseudografin" = "katja wisotzki" ist.


    zweitens: was ist denn daran frech, wenn ein unbedeutender verlag eine künstlerin aus der provinz anspricht und ihr den bauch pinselt, um an ihrem vermuteten traum, bekannt zu werden, zu verdienen?


    das ist doch ganz normal!


    kostenpflichtige castingsshows. who cares!


    ich find*s eher witzig, wenn sich namenlose verlage großtun, dich kostenpflichtig bekannt zu machen.


    andere großmäuler versprechen den mädchen eine karriere, wenn sie mit ihnen schlafen.


    ....

  • solche bücher gibt es in verschiedenen branchen, und immer stehen die drinne die dafür horende summen bezahlen - ich halte das für unnötig da ein guter geschäftsmann / künstler auch ohne solche bücher (da stellt sich mir die frage wer sowas überhaupt kauft) bekannt wird. beispiel beim künstler: der wird meiner meinung nach schneller bekannt wenn er gute arbeiten liefert die vielen gefallen. Oder ein Catering wird eher durch mundpropaganda bekannt als durch werbebücher die ncihts über die qualität seiner kücher sagen. ich würd das schreiben als kaffeeunterlage nutzen, ach nein war ja ne email - dann einfach löschen :)

  • Zitat

    Original von Gerano
    liebe katja, mit diesem thread weiss jedermann das "pseudografin" = "katja wisotzki" ist.
    ....


    Naja, die etwas schnelleren wissen das schon seit http://www.pseudografin.de
    DENIC und Impressum sei Dank... :evil: