Schaut mal her:
http://www.presserecht-aktuell…bei-fotoklau-auf-20-euro/
Fotoklau bei oder für Ebay: Urteil
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Verstehe ich das richtig,dass man ungehindert Produktfotos klauen kann und am Ende nur 20,-€ zahlen muss? Zumal wenn man Wiederholungstäter ist?
Da tun mir alle Fotografen leid,die damit Ihren Lebensunterhalt verdienen.
Und wo bleibt da eigentlich der Urheberrechtsschutz? -
Ich sehe es fast als Freifahrtschein.
20€ stehen in keinen Verhältnis zu den Strafen bei Musikdownload.Ok, wir reden von einen kleinen Ebaybild, aber selbst wenn man nur den Anfang einer MP3 illiegal runterlädt, ist man schnell im 4stelligen Strafbereich.
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Na ja,
Streitwert und der tatsächliche entstandene bzw zugesprochener Schaden sind zwei paar Schuhe.
An der Höhe des Streitwertes verdienen eigentlich nur die Anwälte und die Gerichte, da diese nach dessen Höhe ihre Gebühren und Kosten festsetzen.Gruß
Thomas