Sagt mal, wenn man über einen web-fähigen Fernseher einen Youtube Kanal in der Öffentlichkeit, wie z.B. in einen Geschäft, abspielt, wie sieht es dann mit GEMA aus? Habt ihr eine Ahnung?
GEMA, Youtube und öffentliches Zeigen
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Wenn die enthaltene Musik GEMA-Frei (gemeinfrei oder CC) ist, ist das kein Problem. (trotzdem GEMA-Vermutung beachten - du musst nachweisen können, dass Musik CC-Lizenz hat, oder gemeinfrei ist)
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Obwohl ich nur das Streaming nur ablaufen lasse? Wäre das nicht Sache des Videoeinstellers bzw. von Youtube?
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Du sorgst für eine weitere Veröffentlichung.
Radiostation zahlt GEMA und wenn du das Radio im Geschäft laufen lässt musst du auch noch einmal bezahlen. -
Du, bzw. das entsprechende Geschäft machst es öffentlich, nicht Youtube. Youtube (genauso dein Provider usw.) geben dir nur technisch die Möglichkeit dazu. Im Zweifel bist du der GEMA rechenschaftspflichtig.
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ah ok. danke euch!
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Es gibt noch einen zweiten Streitpunkt.
Und zwar bedarf grundsätzlich jede öffentliche Aufführung von "Filmwerk" die Einwilligung des Urhebers/Vertriebs. Jetzt hat der Urheber bzw. der Vertrieb den Nutzungbestimmungen von YouTube zugestimmtZitat"10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie
Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung,
der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der
Ausstellung
und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem
Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit
dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften,
einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den
Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr
basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich
über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine
weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des
Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite
sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der
Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung
solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang."Meiner Meinung nach heißt das, dass der Uploader mit dem öffentlichen abspielen einverstanden ist, wenn ersichtlich ist, dass YouTube gestreamt wird.
Wichtig eben der Stream und YouTube erkennbar. Ich würde von "vertrauenswürdigen" Konten streamen. Weil man bei einem Musikverlag oder der Band selber davon ausgehen kann, dass die mit dem Upload einverstanden sind.
Wenn du öffentlich machen willst, dann reicht es bei der GEMA anzumelden /Raumgröße + Eintritt und im Anschluss ne Playlist reinreichen.
So rein prinzipiel, aber ob es sich für n laden rentiert... glaub nicht.