Wer ist eigentlich der Urheber eines Fotos, wenn dieses entstanden, weil die Kamera mit mechanischen, elektronischen Hilfsmittel ausgelöst wurde?
Timelapse - die Kamera wird positioniert und programmiert und löst sich selber nach vorgaben des Programmierers aus. Also würde ich hier dem "Programmierer" das Urheberrecht zusprechen, da er der Schöpfer ist.
Fotobooth - die Kamera wird positioniert aber von dem Menschen vor der Kamaera ausgelöst. Meist mit eigenen mehr oder weniger kreativen Darstellung seiner selbst. Hier würde ich das Urheberrecht dem Selbstdarsteller zuschreiben. Da er bewusst, das bereitgestellte Werkzeug genutzt hat, um sich mit seinen eigenen kreativen und geistigen mitteln abzulichten. Nun stellt sich mir hier die Frage, darf ein Fotobooth anbieter die Fotos überhapt gewerblich veräußern, wenn er nicht der Urheber ist?
Tierfotografie mit Lichtschranke - auch hier wird die Kamera aufgebaut, das Tier löst die Kamera (wohl aber unbewusst und ohne kreativem Hintergedanken) aus, ihm kann aber das Urheberrecht nicht zugesprochen werden, da es nur für natürliche Personen gilt. Die hat aber nicht ausgelöst - hat sie trotzdem das Foto gemacht?
Passbildautomat - wem wird es da zugeschrieben?
Hat sich schonmal jemand damit auseinandergesetzt?
Affe fotografiert sich mit geklautem Handy selbst - wem gehörendie Rechte des Affenbildes... man erkennt, dass es ein Selfie sein muss - wenn der Handybesitzer sein Handy wieder hat, kann er von Bildagenturen Tantiemen für das Bild verlangen, wenn die es veröffentlichen?