Urheberrecht Selbstauslöser

  • Wer ist eigentlich der Urheber eines Fotos, wenn dieses entstanden, weil die Kamera mit mechanischen, elektronischen Hilfsmittel ausgelöst wurde?


    Timelapse - die Kamera wird positioniert und programmiert und löst sich selber nach vorgaben des Programmierers aus. Also würde ich hier dem "Programmierer" das Urheberrecht zusprechen, da er der Schöpfer ist.
    Fotobooth - die Kamera wird positioniert aber von dem Menschen vor der Kamaera ausgelöst. Meist mit eigenen mehr oder weniger kreativen Darstellung seiner selbst. Hier würde ich das Urheberrecht dem Selbstdarsteller zuschreiben. Da er bewusst, das bereitgestellte Werkzeug genutzt hat, um sich mit seinen eigenen kreativen und geistigen mitteln abzulichten. Nun stellt sich mir hier die Frage, darf ein Fotobooth anbieter die Fotos überhapt gewerblich veräußern, wenn er nicht der Urheber ist?
    Tierfotografie mit Lichtschranke - auch hier wird die Kamera aufgebaut, das Tier löst die Kamera (wohl aber unbewusst und ohne kreativem Hintergedanken) aus, ihm kann aber das Urheberrecht nicht zugesprochen werden, da es nur für natürliche Personen gilt. Die hat aber nicht ausgelöst - hat sie trotzdem das Foto gemacht?
    Passbildautomat - wem wird es da zugeschrieben?



    Hat sich schonmal jemand damit auseinandergesetzt?


    :) Affe fotografiert sich mit geklautem Handy selbst - wem gehörendie Rechte des Affenbildes... man erkennt, dass es ein Selfie sein muss - wenn der Handybesitzer sein Handy wieder hat, kann er von Bildagenturen Tantiemen für das Bild verlangen, wenn die es veröffentlichen?

    Um weitere Kosten zu vermeiden, möchte Ich sie bitten davon abzusehen mir weitere Mahnungen zu schicken.
    Die Wahrheit liegt nicht in mehr Antworten, sondern in weniger Fragen
    oder auf meiner neu gestalteten hp -> www.styxn.de

  • Die Welt hat ne Macke...manchmal jedenfalls.


    Sämtliche Diskussionen und Verfahren, ob ein Tier Urheber sein kann oder nicht, sind Verschwendung von Energie und Zeit. Und die Kasper, die das Verfahren wegen dem Affen-Selfie angerührt haben, gehören von den Gerichten dieser Welt wegen unnötiger und unnützer Belastung der Justiz verurteilt. Im Übrigen: Mit welchen rechtl. Grundlagen kann ein Fremder in Namen bzw. im Sinne des Affen einen Prozess starten? Jeder Mensch muss einen Anwalt eine Vollmacht ausstellen, den nur mit der kann dieser auch in Namen des Klienten tätig werden... <X



    Aber trotz alledem, zu deinen Beispielen:
    1. Timelapse: Ich würde nicht dem Programmierer, sondern demjenigen der diesen Prozess ausgelöst hat, die Urheberrechte zusprechen. Der Programmierer des Scripts stellt lediglich die techn. Mittel zur Verfügung.
    2. Fotobooth: immer derjenige, der die Fernbedienung in die Hand nimmt und bewusst ein Bild auslöst (in dem Zusammenhang: Müsste nicht jeder Nutzer eines Fotobooth, der z.B. auf einer Party aufgestellt ist, eine schriftl. Einverständnis abgeben, das die Bilder dem Auftraggeber übergeben werden?)
    3. Tierfotografie mit Lichtschranke: Derjenige, der die Schranke aufgestellt und funktionsbereit gemacht hat (Ich hoffe nun, das die Tierfotografen nicht von Löwen und Elefanten verklagt werden)
    4. Passbildautomat: auch der, der den Prozess in Gang gesetzt hat, also der in der Kabine hat und sich solche steril hässlichen Bilder machen lässt.

  • naja das mit dem affen lief ein wenig anders. der fotoapparat oder handy besitzer wollte das bild bei einer bildagentur einreichen, weil er glaubte das bild sei gut genug. die nutzten das bild einfach so, weil der urheber ja ein tier ist. und der besitzer ging finanziell leer aus.


    bei timelapse meinte ich mit programmeirer, denjenigen, der letzendlich, der die kamera dazu veranlasst in einem gewissen intervall auszulösen und nicht nicht den, der das script vom controller schrieb.

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