EU-Regelung zur Datenschutzgrundverordnung (kurz "DSGVO")...Wie geht ihr damit um?

  • Eine so richtige Vorgehensweise dazu habe ich für Fotografen auch noch nicht gefunden. Ich habe schon mal meine Datenschutzerklärung für meine Webseite erneuert. Weiter werde ich noch meine AGB's erweitern zum Speichern von Fotos/Daten usw. Ich werde mir auch ein Verzeichnis anlegen für Daten die ich z.B. in der Dropbox speichere. Das müssen Kunden mir bestätigen.

  • Ssoweit ich das gelesen habe, ist es tatsächlich vom Blickwinkel abhängig, wie schwerwiegend sich die neue Verordnung auf den einzelnen auswirkt. Als Privatmensch (wie ich einer bin) ändert sich nichts, auch bei entsprechenden Internetseiten. Als Profi, der Fotos auch über's Internet vertreibt, wird es hingegen schwieriger, da die Befürchtung besteht, dass jetzt von allen abgebildeten Personen ein Einverständnis eingeholt werden muss (tschüss Panoramafreiheit!). Es ist allerdings fraglich, ob Gerichte so hart urteilen.

  • Interessant zu den Thema ist ein Briefwechsel zwischen einen unbekannten Fotografen und den BMI, den ich hier mal reinkopiere...




    ”Sehr geehrte Frau Krahforst,



    vielen
    Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Vorab die Frage, ob ich
    Ihre Antwort in Foren/ Diskussionen einbringen darf (gerne ohne
    persönliche Namensnennung) oder ob ich es in eigenen Worten wiedergeben
    muss?



    Leider kann Ihre Antwort
    die bestehenden Befürchtungen aber nicht abmildern. Ich habe mich
    wirklich sehr intensiv mit der Problematik befasst. Was am Ende allen
    Fachbeiträgen von Juristen (und Fachverbänden etc.) gemein ist, ist die
    Aussage, dass die Rechtslage in der hier fraglichen Hinsicht nicht klar
    ist und Rechtssicherheit erst dann bestehen wird, wenn entsprechende
    Fälle in höchster Instanz entschieden sind. Das wiederum bedeutet, dass
    sich jeder, der in den betroffenen Bereichen tätig wird, hoher
    Abmahngefahr ausgesetzt sieht, die im Ernstfall dann auch zu einem
    wirtschaftlichen Ruin führen kann. Selbst wenn man also der Ansicht ist,
    dass am Ende der "gesunde Menschenverstand" - der sich im KUG bisher ja
    bemerkenswert austariert wiederfindet - siegt, besteht zunächst einmal
    die Notwendigkeit, einen Rechtsstreit (wirtschaftlich) durchzustehen.
    Die Gefahr ist keineswegs abstrakt, Ihnen wird bekannt sein, dass "da
    draußen" eine geschäftstüchtige Abmahnindustrie auf neue
    Betätigungsfelder nur so lauert, nachdem dieser in manch anderen
    Gebieten die Flügel gestutzt wurden (auch hier im übrigen erst nach
    jahrelanger Untätigkeit seitens der Gesetzgebung).



    Der
    grundlegende Fehler in der Haltung des BMI, der letztlich als
    Rechtfertigung der Untätigkeit genannt wird liegt meiner Auffassung nach
    in dieser Aussage:
    "Hierüber könnten die Regelungen des
    Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) fortgelten, dessen § 23 einen solchen
    Ausgleich enthält, indem er praktisch relevante Ausnahmen von dem
    grundsätzlichen Einwilligungserfordernis der abgelichteten Personen
    normiert. "



    Der gebrauchte Konjunktiv weist
    allerdings schon in die richtige Richtung: Es "könnte" auch anders sein!
    Und ganz genau das ist nach meiner Recherche nicht nur nach
    überwiegender, sondern sogar nach ausschließlicher Meinung der
    juristischen Fachwelt (außerhalb des BMI) auch der Fall.



    Was
    das BMI mit dieser Haltung unterstellt ist, dass weiterhin wie im Falle
    des BDSG die Subsidiarität gilt und das KUG den Sachverhalt
    spezialisiert. Genau das ist aber nicht der Fall, da es sich bei der
    DSGVO um eine EU-Verordnung handelt, die Vorrang vor nationalen Gesetzen
    hat. Die Bestimmungen des KUG werden somit ausgehebelt. Ich KÖNNTE
    (vielleicht) nach KUG die Bilder nutzen nur: Ich DÜRFTE sie nach DSGVO
    erst gar nicht angefertigt haben, da in zahlreichen, sehr
    praxisrelevanten Fällen die Bedingungen im Vorfeld gar nicht erfüllbar
    sind! Um es jetzt nicht vollständig selbst neu verfassen zu müssen,
    verweise ich hier auf einen Beitrag, der exemplarisch für sehr viele
    weitere steht (siehe hier die Gegenüberstellung der alten und neuen
    Rechtslage):
    https://www.cr-online.de/.../das-ende-der-freien.../



    Wirklich
    allen Beiträgen ist die Grundaussage gemein, dass eindeutig
    Rechtsunsicherheit besteht, solange sich nicht Gerichte mit
    entsprechenden Fällen auseinandergesetzt haben. Das wiederum kann Jahre
    dauern und zudem dann auch noch je nach genauem Einzelfall mehrfach
    notwendig werden.



    Schweden und "in letzter Minute"
    auch Österreich haben dem in der DSGVO ausdrücklich enthaltenen
    Handlungsauftrag Rechnung getragen. Die Bundesregierung verkennt
    hingegen die tatsächliche rechtliche Bedeutung/ Auswirkung des DSGVO als
    übergeordnete Verordnung und setzt damit die betroffenen Bürger bewusst
    einer hohen Gefahr von Abmahnungen und folgenden juristischen Prozessen
    aus. Aussagen auf der entsprechenden Fachtagung ist zu entnehmen, dass
    dem BMI/ BMJ sehr bewusst ist, das erst Gerichte den Sachverhalt werden
    klären können/ müssen. Die Arbeit, die der Handlungsauftrag bedeutet,
    wird ganz gezielt und in Kenntnis der möglicherweise ruinösen Folgen für
    potentiell Betroffene an Gerichte abgewälzt.



    Ich
    empfinde das als unwürdig für eine Berufsgruppe, die sich
    "Volksvertreter" nennt. Ich fühle mich und meine Interessen hier nicht
    nur nicht vertreten, ich habe auch den Eindruck, dass "die
    Volksvertreter" angesichts der diametralen Ansichten innerhalb/
    außerhalb des BMI/ BMJ nicht in der Lage sind, die realen Auswirkungen
    des DSGVO in der Fotobranche kompetent zu beurteilen. Der oben
    angeführte Konjunktiv wäre bei erfolgter Ausführung des in der DSGVO
    vorgegebenen Handlungsauftrags zur Wiederherstellung der
    Rechtssicherheit leicht in einen Indikativ zu verwandeln. Jedoch ziehen
    die entsprechenden Stellen in falscher Wertung der Sachlage Nichtstun
    vor und lassen Betroffene ins offene Messer laufen, damit Gerichte die
    lästige Arbeit übernehmen. Das ist der Eindruck, den das gegenwärtige
    Verhalten nicht nur bei mir hinterlässt.



    Zusätzliche Sorge bereitet mir ihr letzter Satz: "Eine Aufhebung oder Änderung des KunstUrhG ist DERZEIT nicht vorgesehen. "
    Derzeit
    nicht? Später vielleicht? Ein Tätigwerden im Sinne des
    Handlungsauftrages habe ich mir nun nicht in der Art vorgestellt, dass
    das was lästig ist "entsorgt" wird!?



    Festzuhalten
    bleibt: Über die gegebene Rechtsunsicherheit gibt es in der Fachwelt
    nach meiner intensiven Recherche keinen Zweifel. Der ausdrückliche
    Handlungsauftrag wurde von Seiten der Bundesregierung bisher ignoriert,
    andere Länder haben hingegen reagiert. Die Regierung gibt sich mit einem
    Konjunktiv zufrieden und schiebt das Problem (mal wieder) an die
    Gerichte weiter, die dann deren Arbeit machen. Bis dahin werden sich
    einige Anwälte über lukrative Abmahngeschäfte freuen und einige
    Existenzen als Kollateralschaden auf der Strecke bleiben, was bewusst in
    Kauf genommen wird.



    Es bleibt folglich bei der
    bisherigen Bewertung: Politikverdrossenheit und um sich greifende
    EU-Müdigkeit kommen nicht von ungefähr angesichts dieser
    Arbeitsauffassung unserer Volksvertreter.



    Mit freundlichen Grüßen,



    X......



    Original auf: https://www.facebook.com/andre…ovmzwE1eMYZHtpMpQ&fref=nf

  • Mittlerweile gibt es die Tendenz im Netz "Alles halb so schlimm"...


    Ein Schreiben vom Hamburger Datenschutzbeauftragten:
    https://www.filmverband-suedwe…2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf



    Mein Fazit bislang: Viel, ganz viel Rauch um nichts(???), ausgelöst durch eine falsche bzw. nicht stattgefundene Informationspolitik...
    Aber trotzdem: Musterhochzeitsverträge, die DSGVO-konform sind , werden mittlerweile mittels Facebook für 150€ angeboten...

  • Die Bundesregierung hat einfach wieder versagt einen rechtssicher Auslegung zu schaffen. Letztendlich werden die Gerichte darüber entscheiden müssen und nicht Anwälte in irgendwelchen Stellungsnahmen. Auf was will man sich berufen, wenn die erste Klage wegen eines Verstoßes da ist. Etwa "Ein Anwalt hat mal geschrieben ...."

  • Problematisch sind auch vorgefertigte Muster. Ein Anwalt hat nach dem geschriebenen Wort und vor allem sein Interpretationsempfinden, ein solches Muster erstellt und verkauft es.
    Nur: Es gibt teilweise große Überschneidungen in der Rechtssprechung. Nicht ohne Grund urteilen Gerichte zum Teil völlig unterschiedlich.


    Deswegen betrachte ich solche Muster eher skeptisch. (Vor allem: Wer wird haftbar gemacht, wenn genau dieses Muster durch einen Richter "überstimmt" wird? )


    Aber vielleicht gibt es ja doch Entspannung:
    https://www.berliner-zeitung.d…-sekunde-lockern-30148928

  • Und weiter gehts...
    Hier äußert sich die eine Anwältin des BFF ( Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V.)
    zu den Aussagen der BMI- Mitarbeiterin


    https://bff.de/wp-content/uplo…sonenaufnahmen.pdf?x95481

    der Link zur Seite konnte nicht aufgerufen werden.


    Gruß phoenix, den diese Meinung auch interessiert hätte.

  • ich weiß aus den Diskussionen in dem https://das-neue-naturforum.de um das Einstellen von Bildern folgendes:


    ich kann im Direktupload Bilder in der vorbestimmten Größe im jeweiligen Forum hochladen. Wenn ich Bilder wegen der Bildgröße von Flickr verlinken will, ist nur ein anklickbarer Link zu sehen. Der Link braucht nur geöffnet zu werden. Man umgeht so die Größenbeschränkungen der einzelnen Foren. Diese kleine Unannehmlichkeit ist vernachlässigbar. Anders sieht es bei den Personenfotografen aus.


    Gruß phoenix, der keine Personenbilder einstellt.

  • der Link zur Seite konnte nicht aufgerufen werden.
    Gruß phoenix, den diese Meinung auch interessiert hätte.

    Danke, habe ich geändert.



    ich kann im Direktupload Bilder in der vorbestimmten Größe im jeweiligen Forum hochladen. Wenn ich Bilder wegen der Bildgröße von Flickr verlinken will, ist nur ein anklickbarer Link zu sehen. Der Link braucht nur geöffnet zu werden. Man umgeht so die Größenbeschränkungen der einzelnen Foren. Diese kleine Unannehmlichkeit ist vernachlässigbar. Anders sieht es bei den Personenfotografen aus.

    Dieses Forum nutzt die gleiche Software wie wir. Dieses "Problem" hat rein gar nichts mit der Größenbeschränkung zu tun, eher mit der neuen Datenschutzrichtline. Der Forensupport schreibt dazu:
    https://www.woltlab.com/article/105-umsetzung-der-dsgvo/


    Ich habe selbst diese Deaktivierung aufgehoben und muss nun sehen, inwiefern ich diese Einschränkungen umsetze.
    Eine Deaktiverung der Vorschaubilder von externen Quellen finde ich selbst sehr störend.

  • Darin kommt eines ganz klar zur Geltung:



    Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
    Abs. 2.:


    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten:
    a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
    b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,





    heißt unterm Strich:
    Fotografiert man Just for fun, als Hobby und verkauft nicht die Bilder, spielt diese ganze Verordnung keine Rolle.