ja und dann gibt es...

  • ...auch Menschen die der Meinung sind wenn sie mal Bilder von einem anderen bearbeitet haben, das sie dann automatisch auch das Urheberrecht haben.


    Aktueller Fall,


    ich habe eine Webseite neu aufgebaut, jeniger welcher der das Ursprünglich machen sollte, scheiterte an den geforderten Funktionen die die Homepage haben sollte. Nun sind da hunderte Fotos drin die er ja irgend wann mal da verbaut hat, und angeblich bearbeitet hat. (sehen nicht so aus)


    Da ich natürlich die gleichen Fotos verarbeitet habe flattert mir eine Mail rein, mit Drohung auf Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung. Nicht nur das er mir Vorgeworfen hat das ich die Seite nur nach gebaut habe, was so nicht stimmt, und was auch nicht unter das Urheberrecht fallen würde.


    Nein er sprach immer von seinen Fotos. Es hat dann drei Mails meiner seits gebraucht um dem Mann zu erklären, das ein Urheberrecht nicht automatisch auf ihn über geht nur weil er die Fotos für die Webseite bearbeitet hat. Das hat er tatsächlich geklaubt. Das Urheberrecht ist ja in Deutschland nicht übertragbar. Die Fotos sind alle vom Kunden selbst mit dem Handy gemacht worden.


    Am geilsten fand ich dann seinen Hinweis auf ein Gerichtsurteil, was in seiner exakten Ausführung einer Klage seiner seits, dem Vorwurf jede Grundlage einziehen würde. Also, er hat das Urteil selbst nie gelesen, und wenn nicht verstanden.


    Manche Menschen haben ein Rechtsverständnis wie ein Glas Wasser. Und letztendlich machen einem solche Deppen dann noch das Leben schwer nur weil sie an Unwissenheit leiden. Die Sache ist nun vom Tisch und ich habe eigentlich nur gelacht über diese Haltlosen Beschuldigungen.


    Aber so schnell kann es gehen.

    Wer nichts weiß und weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß. :thumbsup:

  • Mit welcher Begründung greift das Urheberrecht nicht bei dem Design von Homepages?

    Wenn Du eine Seite übernimmst die ein anderer gebaut hat, es aber der gleiche Kunde ist fällt das nicht unter das Urheberrecht.


    In dem Urteil heißt es:


    "Die Übernahme von am Computer erstellten Grafiken, Farbtönen und Formatierungen für eine Webseite verstoßen nicht gegen das UrhG, weil das Design von Webseiten in der Regel die für einen Urheberrechtsschutz notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht. "


    Zu Grunde liegt dem Urteil eine ähnlicher Fall wie ich ihn beschrieben habe.


    Wenn Du das für einen anderen Kunden nach baust, ist das was anderes. Aber hier hat sich der Betreiber/Auftraggeber der Seite ja nicht geändert, sondern nur der Ersteller.

    Wer nichts weiß und weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß. :thumbsup:

  • Ich glaube, das fällt unter Geschmacksmuster, geistiges Eigentum oder wie man das nennt.
    Einfach ist es aber nicht:


    http://www.anwalt.de/rechtstip…n-fotografien_052551.html

    Da stellt sich mir die Frage, verklagen die sich alle gegenseitig die jetzt vom Ende der Brücke den Kölner Dom bei Nacht fotografiert haben? In Wirklichkeit blickt da keiner mehr durch.

    Wer nichts weiß und weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß. :thumbsup:

  • Ah ok - ich dachte generell. Wobei das mit der geringen Schöpfungshöhe schon ziemlich befremdlich finde. es gibt Webpräsentationen da sitzen Agenturen mehrere Wochen dran und sorgen für eine Individualität mit der sich der Kunde vom Rest abheben kann.
    Ja das Urheberrecht wird absurd - auch schon bei der Frage, wem das urheberrecht zugesprochen wird, wenn die Kamera durch eine Lichtschranke ausgelöst wird :D ist n spannendes Thema

    Um weitere Kosten zu vermeiden, möchte Ich sie bitten davon abzusehen mir weitere Mahnungen zu schicken.
    Die Wahrheit liegt nicht in mehr Antworten, sondern in weniger Fragen
    oder auf meiner neu gestalteten hp -> www.styxn.de

  • Das wirt sicher auch von Fall zu Fall entschieden. Das Thema ist ja zwischenzeitlich so komplex das da keiner eine Grundsätzliche Regel erstellen kann. Diverse Richter sind regelrecht damit überfordert und müssen sich letztendlich auf die Argumente der Anwälte verlassen.


    Ich selbst hab auch schon zwei mal vor Gericht gesessen weil Kunden der Meinung waren das ich die Rechte verletzt hätte. Aber jedes mal ging das für mich gut aus. Weil ich mich ja auch absichere wenn ich diese Aufträge anhemme.

    Wer nichts weiß und weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß, dass er nichts weiß. :thumbsup: