Neue Drohnenverordnung: Zusammenfassung und der Versuch einer Erläuterung

  • Ja, seit April gilt sie schon und ist ,meiner Ansicht nach, viel zu wenig (außer in den einschlägigen Gruppen/Foren) publiziert worden.:


    https://www.drohnen.de/14181/n…erordnung-ab-januar-2017/


    Ich versuche mal einige Punkte zu zerpflücken und die Auswirkungen darzulegen...



    Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden.
    Heißt: Jeder der so ein Ding betreibt (und 250g ist nun wirklich schnell erreicht), muss die Drohne (nennen wir es mal weiter so) mit einer feuerfesten, sichbaren und dauerhaften Markierung versehen. Diese muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers / Steuerers enthalten.


    Herzlichen Glückwunsch! Ich bin zum einen gespannt, wie das die Industrie bei neu erscheinenden Geräten löst, denn einfach mal so mit einen wasserfesten Stift draufschreiben ist nicht.
    Infos: https://www.drohnen.de/14402/das-drohnen-kennzeichen/


    Piloten, die Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm in Betrieb nehmen benötigen zusätzlich zur Namens- und Adressplakette einen so genannten Flugkundenachweis.
    Ja, der Flugkundenachweis...mit durchschnittlich 150€ ist man dabei...Aber 2kg wird man mit Drohnen ala Phantom & Co. wohl nicht ereichen. ABER: Will man eine größere Kamera unter seinen Flugapparat hängen, so sind 2kg nix...


    Drohnen und Multikopter dürfen lediglich bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden.
    Bei hobbymäßigen Einsatz sollte das wegen der oft weitwinkligen Kamera, kein Problem darstellen, wohl aber für prof. Anwender. Aber: Die Fluguntergrenze für Luftfahrzeuge beträgt hierzulande 150m, über Ortschaften 300m...Viel Puffer ist da nicht.
    Da fragt man sich jetzt trotzdem wieder: Darf man überhaupt eine Drohne betreiben, die keine Telemetriedaten (z.b. Höhe über Grund) zum Steuerer sendet? Wie will man sonst wissen, wie hoch man ist?


    Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite gesteuert werden
    Heißt: Sieht man die Drohne mit bloßem Auge nicht mehr, ist man zu weit geflogen. Demzufolge haben Angaben zu Übertragungsreichweiten von bis zu 7km (wie beim Mavic) hierzulande auch nur noch eine werberelevante Bedeutung. Allerdings gab es diese Regelung, meines Wissens nach, auch schon vor dem April.
    Ausnahmen bilden hier allerdings die Geräte der gewerblichen Nutzer, diese dürfen mit Genehmigung auch außerhalb der Sichtweite fliegen.


    Für alle gilt nun auch: Für sämtlich Flüge in der Nacht müssen Aufstiegserlaubnisse eingeholt werden.


    JETZT KOMMT SIE...Die Liste der Verbote...


    verboten ist nun:
    - Der Betrieb innerhalb oder in der Nähe von folgenden sensiblen Bereichen (Mindestabstand 100 Meter):

    • Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
    • Menschenansammlungen
    • Naturschutzgebieten
    • Hauptverkehrswegen wie Bundesautobahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen
    • An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen


    - Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden
    - Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen über bewohnten Gebieten / im Wohngebiet sind damit grundsätzlich verboten.
    - Grundstückseigentümer dürfen Ausnahmen für Flüge mit Kameradrohnen erlauben. Somit sind logischerweise auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.


    Davon ab gilt bei allen Verboten: Behörden dürfen Ausnahmen und Sondergenehmigungen erteilen, sofern vom Fluggerät keine besondere Gefahr ausgeht und der Flugverkehr nicht maßgeblich gefährdet wird.


    Was heißt das im Klartext:
    Fliegt man mit einer Drohne über des Nachbars Grundstück, macht man sich strafbar.
    Fliegt man UNTER einer Eisenbahnbrücke durch, macht man sich strafbar.
    Fliegt man über die Elbe,macht man sich strafbar.
    Fliegt man über den Haselbacher See, macht man sich strafbar.


    Es sei denn man beantragt eine Sondergenehmigung.



    Der Punkt:" Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen über bewohnten Gebieten / im Wohngebiet sind damit grundsätzlich verboten."
    hat es aber in sich...


    Demzufolge dürfte man ab sofort keinerlei Bilder und Videos mehr sehen, die über einer Stadt, einen Dorf oder eine kleinen Ansiedlung gemacht wurden sind. Das hat enorme Auswirkungen,vor allem für gewerbliche Nutzer. Schaut mal ins TV, wieviel mittlerweile mit Drohnen gemacht wird...


    Wahnsinn.


    In einigen Gruppen/Foren kann man mittlerweile die Auswirkungen auf das Gewerbe erleben: Nicht erteilte Genehmigungen führen oftmals zum Auftragsverlust...



    Mein persönliches Fazit:
    1. Es muss und es wird nachgebessert werden. So macht man eine ganze Branche tot..da klingt das Verkehrsministerzitat: "...Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich.... Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen ... habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht...) wie blanker Hohn. Die Schadensgefahr bei Absturz kann durch schon auf dem Markt befindliche Schirmsysteme gemindert werden. Über Wohngebieten könnte eine geforderte Mindestanzahl an Rotoren für Ausfall"sicherheit" sorgen.
    2. Eine Regulierung war trotz alledem notwendig,
    3. Die Industrie und Politik ist gefordert: Drohnen sind (ab sofort) kein Spielzeug (mehr.) Auch die 50€-Drohne aus dem Spielzeugladen macht Schaden, wenn sie irgendwo runterkommen. Gleichzeitig wird die magische Grenze die 250g-Marke werden... Wer diese überschreitet, muss(!) gesetzlich verpflichtet werden, die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen und auch entsprechend notwendige Flugdaten an den Nutzer weiterzugeben.
    4. Wenn diese Verordnung auch konsequent umgesetzt wird (was ich nicht mal im Ansatz glaube) dann wird vielen Leuten der Spaß am Hobby vergehen...Aber alleine bei den Gedanken, das die Anträge auf Sondergenehmigungen geradezu explodieren (wer sich wirklich an diese Verordnung hält), sollte das Personal bei den Behörden schnell an ihre Grenzen kommen.


    Und ganz zum Schluss noch was:


    Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist natürlich auch bei Inkrafttreten der novellierten Drohnen-Regeln weiterhin Pflicht – unabhängig davon, ob das Fluggerät privat oder gewerblich eingesetzt wird.



    https://www.bmvi.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile