Die Frage, ob erst das Veröffentlichen, oder shon das fotografieren OHNE vorherige Einwilligung verboten ist war gestern beim Stammi Thema. Ich war der Überzeugung, dass bereits das Fotografieren von Personen, in der Öffentlichkeit verboten sein kann, zumindest dann, wenn die Abbildung etwas ähnliches wie ein Portrait darstellt (also eine Person klar erkennbar ist und das Hauptbjekt des Bildes darstellt). Allerdings gab es dazu andere Auffassungen. Da ich mir sicher war, mir das nicht ausgedacht zu haben, habe ich noch einmal recherchiert und bin tatsächlich auf verschiedene Auffassungen dazu gestoßen. Für mich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es zwar, aufgrund entsprechender Urteile, nicht erlaubt ist und theoretisch eine vorherige Erlaubnis des zu Fotografierenden einzuholen ist, aber, solange keiner sich aufregt, ist es egal.
Hier mal einige Links, die meine Rechtsauffassung stützen.
https://kwerfeldein.de/2012/02…ische-auseinandersetzung/
https://www.wbs-law.de/wp-cont…WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
http://www.fotorecht-aktuell.de/fotoverbote/