Street-Fotografie und Gesetze

  • Wenn man sich die klassische Streetphotogrphy ansieht sind da hauptsächlich alltägliche situationen zu sehen, die gerade durch die abgebildeten Menschen und besonders werden. Mir gefällt die art der Fotografie bin aber durch die Gesetzeslage stark gehemmt. Auf der einen Seite steht der Wunsch nach dem passenden Augenblick und auf der andere Seite das Persönlichkeitsrecht der Person, die gerade Fotografiert wird.


    Fragt man die leute vorher ist die Situation hinüber, gestellt oder kommt garnicht zu stande. Fragt man sie danache - rennen sie eher weg und wenn nicht, und man fragt sie - ist es dann doch eher nur die mündliche Form eines Vertrages.


    Stirbt so diese Art der Fotografie aus? Oder muss man damit leben, dass man noch öfter als normal mit einem Bein im Gefängnis steht. Sollte ich Jura studieren um mich selbst verteigen zu können um Anwaltskosten zu sparen? Ab dem wievielten Prozess würde es sich amortisieren? :D


    Auf der anderen Seite stelle ich mal das Persönlichkeitsrecht in Frage. Die Straße ist ein öffentlicher Raum. Kann es in einem Öffentlichen raum ein recht auf Privatsphäre geben? Dass man niemanden Zuhause oder im Garten fotografiert, der nicht weiß, dass er Fotografiert oder nicht Fotografiert werden will ist klar. Aber wenn man in den Öffentlichen Raum geht, sollte einem doch klar sein, dass man mitten in der Öffentlichkeit steht.
    Der Staat ganz klar hat das recht dort per Überwachungskameras für Sicherheit zu sorgen. Jetzt jedoch werden Fotos und Videos als Beweis für Verkehrsverstöße auf Grund des Persönlichkeitsrecht bei einigen Gerichten in Sachsen nicht mehr anerkannt.


    Jeder 12 jährige könnte aufgrund der Strafunmündigkeit bessere Streetfotos mit seinem Handy machen, als wir :hi


    Im Gesetz steht
    §22 KUG, Satz1 "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden."


    Wo ist da vorzugehen... Gilt das gesetz noch
    - wenn ich das bild auf einen us-amerikanischen Server hoch lade?
    - wenn ich ein Amerikaner bin und in Deutschland Nichtdeutsche fotografiere?
    - wenn ich in Amerika Deutsche fotografiere?


    ich meine gesichter unkenntlichen machen ist dem bild auch nicht sonderlich hilfreich... und ob es reichen würde ist auch fraglich ...


    eure ideen und gedanken dazu interessiert mich sehr!

    Um weitere Kosten zu vermeiden, möchte Ich sie bitten davon abzusehen mir weitere Mahnungen zu schicken.
    Die Wahrheit liegt nicht in mehr Antworten, sondern in weniger Fragen
    oder auf meiner neu gestalteten hp -> www.styxn.de

  • moin,
    wenn doch Gesichter deutlich erkennbar sind, d.h. deutlich im Vordergrund,
    dann frage ich im nachhinein.
    Ansonsten werden die Gesichter mit Bewegungsunschärfe etwas unkenntlich gemacht.
    Bei Nahaufnahmen, muß ich manchmal auch ein NEIN akzeptieren, denn da frage ich schonmal vorher
    Auch wenns dann nur noch eine gestellte Szene wird.


    cu HaPe

  • Lösungsvorschlag:


    § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Recht am eigenen Bilde


    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Hat der Betroffene ein Entgelt erhalten so wird seine Einwilligung gem. § 22 S. 2 KUG gesetzlich fingiert. Die Beweislast obliegt in diesem Fall aber dem Verwerter, d.h. ein gezahlter Betrag sollte mit entsprechendem Verwendungszweck quittiert werden.


    Also immer mit Klimpergeld und Quittungsblock auf Tour gehen.



    Scherz beiseite, es geht doch um die Frage, wann Personenaufnahmen auch ohne Einwilligung der abgebildeten Menschen aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen?


    Leider gibt es, wenn wir uns gesetzeskonform verhalten wollen, nur wenige Möglichkeiten ein Bild auch ohne Einwillung des Betreffenden zu veröffentlichen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (KUG).


    Leider passt der alte Opa mit dem Blumenstrauß auf der Bank vor dem städtischen Friedhof (feines Streetphotomotiv) in keine der vier Ausnahmeregeln.


    Also gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder auf solche Photos verzichten oder ignorieren und hoffen das es gut geht.


    Was denkt Ihr, zu wie vielen von den 53.446 Photos der Sektion Streetfotografie in der FC gibt es eine eine entsprechende (möglichst schriftliche) Einwilligung?


    Street in der FC

    <p><span style="font-size: 10pt"><span style="font-family: comic sans ms">"Politik ist die Kunst, die Menschen so zu bescheissen, dass sie das Gefühl haben, sie hätten sich das schon immer gewünscht."</span></span></p>

  • Gesetz hin oder her. Ich habe auch eine Reihe von Streetfotos im FC. Solange Niemand in einer kompromittierten Situation fotografiert wird, wird es auch keine Probleme geben. Wer sich außerhalb seines privaten Grundstücks oder Haus/Wohnung befindet begibt sich vorsätzlich in die Öffentlichkeit. Die Darstellung des öffentlichen Lebens ist keine Straftat. Wer im öffentlichen Leben nicht erkannt werden möchte, macht sich sowieso „unerkennbar“. Bei gelegentlichen Veröffentlichung von meinen Bildern in der Lokalpresse hat sich noch nie einer aufgeregt oder beschwert, im Gegenteil „... hast Du gesehen, ich war in der Zeitung...“. Das einzige was zu beachten ist, ist der dokumentarische Wert der Aufnahme. Wie in dem Bild zu sehen, sind Menschen drauf. Die meisten gut erkennbar. Durch die Teilnahme an der Demo haben sie sich absichtlich (vorsätzlich) der Öffentlichkeit ausgesetzt. Die Bildunterschrift sollte nicht heißen „Tim (?) bei der Demo“ (Zustimmung ggf. erforderlich) sondern Sitzblockade. Somit hat die Aufnahme eine dokumentarischen Wert und berichtet über die Geschehnisse während einer Demo.

    In der heutigen Zeit braucht die Welt ein paar Verrückte. Seht Euch nur an wohin uns die Normalen gebracht haben !

  • Zitat

    Original von Alpha 350


    ....... das einzige was zu beachten ist, ist der dokumentarische Wert der Aufnahme. Wie in dem Bild zu sehen, sind Menschen drauf. Die meisten gut erkennbar. Durch die Teilnahme an der Demo haben sie sich absichtlich (vorsätzlich) der Öffentlichkeit ausgesetzt. Somit hat die Aufnahme eine dokumentarischen Wert und berichtet über die Geschehnisse während einer Demo.


    Der dokumentarische Wert ist aber leider nicht gesetzlicher Maßstab. Dein Bild ist durch § 23 Abs. 1 Ziffer 3 KunstUrhG gedeckt.


    "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben"

    <p><span style="font-size: 10pt"><span style="font-family: comic sans ms">"Politik ist die Kunst, die Menschen so zu bescheissen, dass sie das Gefühl haben, sie hätten sich das schon immer gewünscht."</span></span></p>

  • Zitat

    Original von Alpha 350
    Durch die Teilnahme an der Demo haben sie sich absichtlich (vorsätzlich) der Öffentlichkeit ausgesetzt.


    Was sagt uns das, dass jede Art von "Event", bei dem mit "vermehrten Aufkommen" an
    Leuten zu rechnen ist, die Streetfotografie ungemein erleichtert ;)
    Denn hier ordnen sich die Leute meist dem "dokumentarischen Wert des Events" unter ;)


    Hilfsmittel:


    Eine Visitenkarte fördert die "Kontaktaufnahme" zum "fotografischen Objekt" erheblich 8)



    Nochmal zu Sylvios Entlohnung:


    ..diese kann in Form von Abzügen, wenn gewünscht von Statten gehen.



    cu HaPe

  • na sieh mal eine an, wir werden belauscht X(:-)
    hab ich eben im newsletter bekommen -> http://www.docma.info/Street-Photography.6793.0.html


    die gesetze werden allerdings auch hier nicht angeschnitten...

    Um weitere Kosten zu vermeiden, möchte Ich sie bitten davon abzusehen mir weitere Mahnungen zu schicken.
    Die Wahrheit liegt nicht in mehr Antworten, sondern in weniger Fragen
    oder auf meiner neu gestalteten hp -> www.styxn.de

  • § 23 KunstUrhG
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    5. Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.



    Da dieses Gesetz von 1907 ist und nur wenige Absätze überlebt haben, sieht man schon an solchen schwammigen Formulierungen wie „.. Bereich der Zeitgeschichte ...“ oder „ ...höheren Interesse der Kunst...“


    Die unsrige Zeit ist so schnelllebig, dass jeder Moment Zeitgeschichte ist. Niemandem Kompromittieren sollte unser oberstes Gebot sein. Dafür gibt es die Boulevardpresse.


    Oder ? <O>

    In der heutigen Zeit braucht die Welt ein paar Verrückte. Seht Euch nur an wohin uns die Normalen gebracht haben !