Internetrecht Passfotos

  • Aber wenn ich Geld für die Bilder bezahlt hab, sind sie doch meine oder? So dachte ich das jedenfalls.
    Ich denke das so:
    Ich beauftrage ihn, ein Foto nach bestimmten Normen (z.B. Bewerbungsfoto) von mir anzufertigen und ich bezahle ihn anschließend dafür. Also habe ich das Produkt ja dann gekauft.
    In Fabriken ist es doch genau so, da können doch auch nicht die Produzenten an ihre Verkäufer sagen, "du kaufst mir das ab, aber es bleibt meine!"


    oder hab ich da`n Denkfehler :rolleyes: ?(

  • Zitat

    Original von Michael
    Aber wenn ich Geld für die Bilder bezahlt hab, sind sie doch meine oder? So dachte ich das jedenfalls.
    Ich denke das so:
    Ich beauftrage ihn, ein Foto nach bestimmten Normen (z.B. Bewerbungsfoto) von mir anzufertigen und ich bezahle ihn anschließend dafür. Also habe ich das Produkt ja dann gekauft.
    In Fabriken ist es doch genau so, da können doch auch nicht die Produzenten an ihre Verkäufer sagen, "du kaufst mir das ab, aber es bleibt meine!"


    oder hab ich da`n Denkfehler :rolleyes: ?(


    Jap, hast du. Denn du kaufst kein Produkt mit allen Rechten sondern das Bild mit dem Recht es für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, wenn du es für die Internetveröffentlichung verwenden möchtest must du ihn fragen und dir gegebenenfalls das Veröffentlichungsrecht dazukaufen. Wenn du ein Kunstwerk (nehmen wir mal an ein Ölgemälde) dann ist das genauso das Bild darfst du auch nicht Kopieren und in deine fünf Hotels hängen, da will der kündtler mehr. Verstehste?


    MfG Knüppi

    Das Leben ist wie ein Histogramm. Mal geht's bergauf, mal geht's bergab. Und nach ner durchzechten Nacht hat man Tonwertabrisse. :D


    Knueppixx-Blog


    Achja und Du siehst heute wieder fantastisch aus!

  • Die Urheberrechte an dem Werk - hier ein Bild - hat immer der Schöpfer des Werkes, also der Fotograf. Diese sind nicht veräußerbar.


    Der Urheber kann dir aber, üblicherweise gegen Geld, diverse Rechte an seinem Werk einräumen. Zum Beispiel die Nutzung im Familienalbum oder zwecks Bewerbung oder ....


    Das Recht zur Vervielfältigung könnte ebenso veräußert werden, ist aber nicht automatisch beim Kauf von Passbildern enthalten.



    Dieses Urheberrecht treibt schon seltsame Blüten. Ich bin im Urlaub auf Rügen und gebe meiner Gattin einen Kuss. Um den Moment festzuhalten, drücke ich einem zufällig anwesenden Touristen die Knipse in die Hand und bitte ihn, uns vor der malerischen Kulisse abzulichten.
    Urheber des Bildes ist der Tourist. Und dieses Bild werde ich niemals im Internet veröffentlichen dürfen, weil mir der Urheber keine Erlaubnis dazu erteilt hat. Ich werde diese auch nicht nachträglich einholen können, denn ich weiß weder Namen, noch Adresse des Urhebers.



    Praktisch überlege ich gerade, ob ich mit diesem Bild mal zum Gesetzesbrecher werden könnte.




    Pfiffikus,
    der es für sehr unwahrscheinlich hält, vom Urheber verklagt zu werden

  • Zitat

    Achtung: Vervielfältigungen in Form von Einscannen ohne die Erlaubnis sind auch nicht erlaubt.


    Kann man da gegen die Behörde vorgehen, wenn mein Passfoto dort eingescannt,im Perso / Pass vervielfälltigt, oder zu Erkennungszwechen (z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen) über interne Netze weitergeleit wird? 8o)


    Meines Wissens erteilt der Fotograf(in) dafür keine Erlaubnis.

  • ja ich glaube man kann dieses thema schön sinnlos ins unendliche spinnen.
    der fotograf der passbilder macht und dann dir behörde verklagt, möchte ich mal sehen!!!! genauso der passant der mit meiner kamera ein bild von mir gemacht hat (der hats irgendwie SEHR schwer nachzuweisen, das er das bild "erstellt" hat,,,,und wann ist ein bild erstellt? wenns auf der kamera ist, wenns aufm fesplatte gespeichert wurde? also alles fragen, die nur in rechtsstreiten geklärt werden könnten und ob sich ein gericht wegen einem urlaubsbild damit auseinandersetzt dessen wert unterdurchschnittlich tief ist, wage ich auch zu bezweifeln.


    nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird fällt mir dazu nur ein -*